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   BVerwG, 31.01.1969 - III C 27.68   

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https://dejure.org/1969,1228
BVerwG, 31.01.1969 - III C 27.68 (https://dejure.org/1969,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1969 - III C 27.68 (https://dejure.org/1969,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - III C 27.68 (https://dejure.org/1969,1228)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nur vorübergehende Rückkehr in das Vertreibungsgebiet - Feststellung von Verlusten an Gegenständen der Berufsausübung, an einem Bankguthaben und an einem Postsparguthaben - Durch Verlust einer Rechtsanwaltspraxis entstandener Schaden an Betriebsvermögen - Begriff der ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.03.1968 - III C 21.67
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1969 - III C 27.68
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - zum Begriff der "nicht nur vorübergehenden Rückkehr" ausgeführt, daß für die Entscheidung, ob ein Vertriebener "nicht nur vorübergehend ins Vertreibungsgebiet zurückgekehrt ist", objektive und subjektive Gesichtspunkte erheblich sind und daß die Rückkehr in das Vertreibungsgebiet vorübergehend war, wenn der Verfolgte von vornherein nur einen durch einen bestimmten Zweck befristeten Aufenthalt genommen hat oder sich lediglich deshalb in das Vertreibungsgebiet begeben hat, um sich nach seinem Besitz umzusehen, und vom Ergebnis der Nachforschungen die Entscheidung über das Bleiben oder Nichtbleiben abhängig machen wollte.
  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 102.68

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Hausrat - Gewährung einer

    "Nicht nur vorübergehend zurückgekehrt" ist jedoch nur derjenige, der nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen hat (s. Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 - [ZLA 1969, 164]).
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 134.68

    Antrag auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden -

    Nicht nur vorübergehend zurückgekehrt ist nur derjenige, der nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen hat (Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 - [ZLA 1969, 164]).
  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 7.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

    "Nicht nur vorübergehend zurückgekehrt" ist jedoch nur derjenige, der nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen hat (s. Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 - [ZLA 1969, 164]).
  • BVerwG, 02.07.1970 - III C 86.68

    Rechtsmittel

    'Nicht nur vorübergehend zurückgekehrt' ist jedoch nur derjenige, der nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen hat (s. Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 - [ZLA. 1969, 164]).
  • BVerwG, 25.09.1970 - III B 89.70

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zur Begründung einer

    Der Senat hat dazu in seinen Urteilen vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 -, vom 31. Januar 1969 - BVerwG III C 27.68 -, vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 102.68 - und vom 2. Juli 1970 - BVerwG III C 86.68 - ausgeführt, die genannten Ausschlußvoraussetzungen seien erfüllt, wenn der Verfolgte nach Abschluß der Verfolgungszeit erneut seinen Aufenthalt in seinem Heimatland für dauernd genommen habe.
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